Ergänzungsprogramm
Das Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs umfasst die im Wettbewerb befindlichen Sportarten mit den Wettkampfklassen, die beim Bundesfinale im Winter und in Berlin nicht vertreten sind. Es schließt die Wettkampfklasse I als älteste und die Wettkampfklasse V als jüngste Altersklasse ein.
Die Kultusbehörden der Länder treffen jeweils für ihr Land die Entscheidung und veröffentlichen welche zusätzliche Sportarten auf Landesebene in den Schulsportwettbewerb aufgenommen werden, welche Wettbewerbe des Ergänzungsprogramms zur Ausschreibung gelangen, bis zu welcher Ebene sie führen, welche Wettkampfinhalte gelten, ob in der Wettkampfklasse IV gemischte Mannschaften starten können, die bei den Jungen gewertet werden, ob eine Trennung nach Schulformen erfolgt oder andere abweichende Organisationsformen gelten.
Für dieses Ergänzungsprogramm zeigen vorrangig die Länder Verantwortung, wobei – soweit nichts anderes festgelegt ist – für alle Wettkampfklassen die Regelungen gelten, wie sie in den Bestimmungen des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs der Schulen Jugend trainiert für die jeweilige Sportart festgehalten sind.
Darüber hinaus werden in einzelnen Ländern schulsportliche Wettbewerbe bis zum Landesfinale in den Sportarten Eisschnelllauf, Fechten, Kanu, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rodeln, Snowboarding und Segeln/Surfen ausgeschrieben.
Teil des Ergänzungsprogramms sind auch die Grundschulwettbewerbe der Jahrgangsstufen 3 und 4 (WK V) in den Sportarten des Standardprogramms und die Talentwettbewerbe der Wettkampfklassen IV.
In Abstimmung mit den jeweiligen Spitzenverbänden wird zur weiteren schulischen Erprobung im Interesse der Entwicklung einer motorischen Vielseitigkeit in den Sportarten Badminton, Eisschnelllaufen und Inlineskaten, Fußball, Gewichtheben, Gerätturnen, Hockey, Judo, Leichtathletik, Reiten, Radfahren, Schwimmen, Tischtennis und Volleyball ein Talentwettbewerb als Vielseitigkeitsangebot für die Wettkampfklasse IV unterbreitet und weiterentwickelt.
Geplante Veränderungen bei den Inhalten und der Organisation der Wettbewerbe des Ergänzungsprogramms sollten zwischen den Ländern und den Spitzenverbänden bzw. Sportfachverbänden in den Ländern einvernehmlich abgestimmt werden.