Olympische Sportarten
Paralympische Sportarten

Hygienekonzept

1. Allgemeine Hinweise und Hygienemaßnahmen

Die Deutsche Schulsportstiftung orientiert sich mit seinem Hygienekonzept für das Winterfinale von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics 2023 an den SARS-CoV-2-Basisischutzmaßnahmen (BaSchMV) des Landes Baden-Württemberg für den Sport- und Schulbetrieb. Laut dieser Verordnung fallen alle Einschränkungen bei der Sportausübung ab dem 01.04.2022 weg. Aufgrund der gegenwärtig bestehenden Infektionslage wird empfohlen, freiwillig und eigenständig Schutzmaßnahmen zu beachten. Diese Schutzmaßnahmen dienen dem Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie allen anderen am Bundesfinale beteiligten Personen und sind im Folgenden aufgeführt. 

Die Einhaltung allgemeiner Hygiene- und Schutzmaßnahmen wird empfohlen und ist eigenverantwortlich durchzuführen. Diese sollen dazu beitragen, das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu reduzieren. Hierzu kommt die AHA+L+C Regel zum Einsatz:

  • A    Abstand einhalten 
  • H    Hygieneregeln beachten
  • A    Alltagsmasken tragen (Mund-Nasen-Bedeckung)
  • L    Räumlichkeiten regelmäßig lüften 
  • C    Corona-Warn-App nutzen

Nach Möglichkeit ist die Abstandsregelung einzuhalten. Zu den Hygieneregeln gehört zudem das regelmäßige und gründliche Waschen beziehungsweise das Desinfizieren der Hände. Es wird gebeten, die Desinfektionsspender an den Wettkampfstätten und in den Unterkünften zu nutzen. Darüber hinaus soll das Niesen in die Hände vermieden werden. Ersatzweise wird das Niesen in die Armbeuge bevorzugt.  

Insbesondere in geschlossenen Räumen und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird das Tragen einer Maske im Zuschauerbereich, im optimalen Fall Atemschutzmasken (FFP2-Masken), empfohlen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Des Weiteren gehört das ständige Lüften zu den allgemeinen Hygienemaßnahmen, um die potenzielle Virenbelastung in der Atemluft zu verringern.

Die Nutzung der Corona-Warn-App soll ebenso dazu beitragen, die Pandemie zu bekämpfen. Die Nutzer*innen der bundesweiten App werden über Kontakte mit infizierten Personen informiert. Die App ist umso effektiver, je mehr Menschen mitmachen und umso leichter lassen sich eventuelle Infektionsketten unterbrechen. Über die AHA+L+C Regel hinaus bietet es sich an, die verwendeten Sportgeräte nach der Nutzung gründlich zu reinigen beziehungsweise zu desinfizieren. 
Personen, die Krankheitssymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Symptome einer Atemwegserkrankung) aufweisen, sollten sich testen und den Veranstaltungen fernbleiben.

2 Erfassung der Kontaktdaten

Die Kontaktdaten der Teilnehmenden und Betreuenden sowie alle Personen, die im Bereich der Schieds- und Kampfgerichte tätig sind, werden über die Anmeldung des Meldeportals von „Jugend trainiert“ sowie über die Akkreditierung im Haus des Gastes zu Beginn des Winterfinals erfasst.

3 Hygienebeauftragter

Die Veranstaltenden haben eine*n Hygienebeauftragten zu benennen, welcher als Ansprechpartner*in für alle Beteiligten zur Verfügung steht. Diese*r wird im engen Austausch mit dem OK stehen. 

Hygienebeauftragter der Bundesfinalveranstaltungen von „Jugend trainiert“ 
Maximilian Henneberg
Deutsche Schulsportstiftung
E-Mail: maximilian.henneberg@remove-this.deutscheschulsportstiftung.de
Telefon: (030) 370 27 34 0

 

4 Impf- und Genesenenstatus

Im Rahmen des Winterfinals von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics ist es nicht notwendig, einen Impf- oder Genesenenstatus vorzuweisen.

5 Testroutine

Um auch weiterhin die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verhindert, wird ausdrücklich empfohlen, sich während der Veranstaltungstage regelmäßig zu testen.

6 Anreise und Akkreditierung

Die Anreise der Teilnehmenden samt Betreuenden findet am 26. Februar 2023 statt. Es wird empfohlen, vor Reisebeginn einen Antigen Covid-19 Schnelltest durchzuführen, um unnötige Ansteckungen zu verhindern. Die Anreise wird mit der Deutschen Bahn erfolgen. Während der Anreise gelten die Hygienevorschriften der Deutschen Bahn. Diese sind unter www.bahn.de/service/sicherreisen einzusehen. 

Die Akkreditierung findet im Haus des Gastes in Schonach statt. 

Die Schieds- und Kampfrichter*innen sowie weitere Personen der Wettkampforganisation des Bundesfinals haben sich im Vorfeld über das Meldeportal von „Jugend trainiert“ angemeldet. Im Zuge der Anmeldungen wurden die Anreise und Unterkunft geregelt. 
 

7 Wettkampfstätten

Zuschauende sind an den Wettkampstätten zugelassen. Es wird keine Beschränkungen bezüglich Impf- oder Genesenenstatus oder die Notwendigkeit von Testnachweisen geben. Es wird jedoch empfohlen, im Vorfeld einen Antigen Covid-19 Schnelltest durchzuführen und sich an den Wettkampfstätten an die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu halten. 

8 Eröffnungs- & Abschlussveranstaltung

Die Teilnehmenden erhalten Zugang zur Eröffnungs- und Abschlussveranstaltung über die verschiedenen Eingänge des Kurparks

Personen der Schieds- und Kampfgerichte sowie Personen der Wettkampforganisation müssen keinen gesonderten Eintrittsablauf absolvieren. 

Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen. Am Veranstaltungsort herrscht für alle Beteiligten Alkoholverbot.

9 Absonderungsmaßnahmen

Es wird aufgrund der derzeitigen Lage keine Absonderungsmaßnahmen geben. Sollte es zu Krankheitsfälle kommen, werden individuelle Lösungen durch den Hygienebeauftragten erarbeitet.

10 Unterkünfte

Die Teilnehmenden sind nach ihren Bundesländern und Sportarten in unterschiedlichen Unterkünften untergebracht, sodass eine Durchmischung unterschiedlicher Wettkampfklassen so gering wie möglich gehalten wird. Die jeweiligen Unterkünfte befinden sich in der Nähe der relevanten Sportstätten. Die Schüler*innen werden innerhalb der Unterkunft je nach Geschlecht untergebracht. 
Die Mannschaftsbetreuenden werden in derselben Unterkunft untergebracht, wie die zu betreuenden Schüler*innen. Sie werden gleichgeschlechtlich in Doppelzimmern untergebracht. Alle untergebrachten Personen haben sich an die Hygienevorgaben der jeweiligen Unterkunft zu halten.

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