1. Es gelten die Wettkampfbestimmungen der Deutschen Triathlon Union e.V. (DTU) sowie die Bestimmungen der sportartübergreifenden Ausschreibung Jugend trainiert für Olympia & Paralympics, sofern in der Ausschreibung und in den Wettkampfbestimmungen nichts anderes festgelegt ist.
2. Besonders hingewiesen wird auf die Wettkampfkleidung, die lediglich den Aufdruck des Kleidungsherstellers sowie den Schul- oder Stadtnamen der jeweiligen Mannschaft zeigen darf.
3. Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3 - maximal 4 Jungen und mindestens 3 - maximal 4 Mädchen.
4. Die Streckenlängen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Anzustreben sind die beim Bundesfinale zu absolvierenden Strecken: Schwimmen: 200m - Radfahren: 3000m - Laufen: 1000m
5. Der Wettkampf wird als gemischter Wettbewerb durchgeführt und gliedert sich in zwei Teilwettbewerbe.
(1) Klassischer Triathlonwettbewerb
Alle Jungen und alle Mädchen starten, nach dem Geschlecht getrennt, in jeweils 2 Startwellen gemeinsam in der klassischen Triathlonreihenfolge (Schwimmen-Radfahren Laufen).
(2) Staffelwettbewerb
Der Staffelwettbewerb wird nach dem ABC-Modell gestaltet. Jede Schule stellt 2 gemischte Staffeln (2 Jungen/1 Mädchen und 2 Mädchen/1 Junge). Der/Die erste Starter*in schwimmt, der/die zweite fährt Rad, der/die dritte läuft – anschließend schwimmt der/die zweite Starter, der/die dritte fährt Rad und der/die erste läuft – abschließend schwimmt der/die dritte Starter*in, der/die erste fährt Rad und der/die zweite läuft.
Die Wechsel erfolgen durch eine Körperberührung am Beckenrand bzw. in der Wechselzone.
6. Wertung
Beim klassischen Triathlon kommen jeweils die 3 besten Jungen und Mädchen in die Wertung. Ihre 6 Zeiten werden addiert. Kann ein/e oder mehrere Starter*innen den Wettkampf nicht beenden, wird die Zielzeit des Letztplatzierten plus 30 Sekunden gewertet.
Beim Staffelwettbewerb werden beide Staffeln gewertet. Sollte eine Staffel nicht das Ziel erreichen oder disqualifiziert werden, wird für sie die Zeit der in ihrem Lauf letztplatzierten Staffel plus 60 Sekunden gewertet.
Für die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe aus den Zeiten der beiden Teilwettbewerbe. Bei Zeitgleichheit zählt die bessere Gesamtzeit beider Staffeln.
7. Bei Veranstaltungen des Bundeswettbewerbs besteht eine eigene Versicherungspflicht der teilnehmenden Schulen dür die Fahrräder. Es gibt bei diesen Veranstaltungen keine gesonderte Diebstahlversicherung über die Veranstalter und Ausrichter.
Wettkampfbestimmungen
Schwimmen
Das Schwimmen darf nur in Hallen- oder Freibädern durchgeführt werden. Das Schwimmen kann auf einzelnen Bahnen im Pendel- bzw. Kreisbetrieb organisiert werden; Rundenschwimmen bzw. Schwimmen im „M-System“ auf einem im Becken mit Schwimmbojen oder Leinen markierten Kurs ist ebenfalls zulässig.
Das Tragen von Neoprenanzügen ist nicht gestattet!
Radfahren
Das Radfahren soll auf verkehrsarmen bzw. verkehrsfreien Wiesen-, Feld-, Forst- oder Radwanderwegen (Fahrbahnbreiten von mindestens 2,5 m sind anzustreben) durchgeführt werden; evtl. notwendige verkehrsrechtliche Genehmigungen sind bei der zuständigen Behörde (Stadt, Gemeinde) einzuholen. Eine Vollsperrung der Strecke ist anzustreben.
In Absprache mit dem jeweiligen Ausrichter / Veranstalter / Sachaufwandsträger kann das Radfahren auch auf einem Sportplatz bzw. einer trockenen Tartan- oder Aschenbahn durchgeführt werden.
Durch eine entsprechende Anzahl an aufsichtführenden Personen und Streckenposten muss die Einsicht auf jeden Punkt der Strecke gewährleistet werden. Eine gemeinsame Radstreckenbesichtigung vor dem Wettkampf ist anzustreben. Auf mögliche Gefahrenstellen (Kurve, Kanaldeckel, Straßenbelagwechsel etc.) auf der Strecke ist ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht Helmpflicht!
Das Radfahren wird im Sinne der Chancengleichheit ausschließlich auf handelsüblichen Mountain-Bikes durchgeführt. Die Reifenstärke beträgt mindestens 1,5 Zoll oder 3,81cm.
Räder mit Klickpedalen/Pedalkörbchen sind nicht gestattet. Hörnchen am Lenker müssen entfernt werden. Offene Lenkerenden müssen verschlossen sein. Aufsatzlenker (sog. „Triathlonlenker“) sind im Schulbereich verboten!
Starten die Schüler mit eigenen Rädern, muss sich das Fahrrad in technisch einwandfreiem Zustand (v.a. Bremsanlage, Verschraubungen) befinden. Dies ist durch den Veranstalter vor dem Rennen zu überprüfen („Check In“).
Werden die Räder von der Schule oder dem Triathlonverband zur Verfügung gestellt, müssen die Schüler*innen in das Bremsen und Schalten eingewiesen werden.
Laufen
Das Laufen sollte in nicht zu anspruchsvollem Gelände stattfinden; die Organisation in Sportplatz- oder Fußballfeldrunden wird empfohlen.
Findet das Laufen außerhalb einer Sportanlage statt, muss die Sicherheit und Aufsicht an jedem Punkt der Strecke gewährleistet sein; eine ausreichende Beschilderung bzw. Markierung der Strecke wird vorausgesetzt.
Eine Begleitung der Läufer*innen mit dem Fahrrad ist verboten und führt zur Disqualifikation des einzelnen Starters bzw. der Staffel.