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    Para Ski nordisch

Para Ski-Nordisch

Förderschwerpunkt Sehen

Para Langlauf zählt zu den traditionsreichsten Wintersportarten der Paralympics. Seit den ersten paralympischen Winterspielen im Jahr 1976 gehört sie zum offiziellen Wettkampfprogramm. Der Para Langlauf ist variabel ausführbar und steht daher Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen offen. Die Sportler*innen treten in den folgenden drei Kategorien an: sitzend, stehend oder sehbehindert. Die Sportart wird dementsprechend sowohl von Sportler*innen mit Amputationen oder Funktionseinschränkungen an Armen und Beinen ausgeübt als auch von Sportler*innen mit einer Sehbehinderung oder Blindheit. Athlet*innen, die im Alltag einen Rollstuhl verwenden, nehmen während des Rennens auf einem Sitzski Platz und bewegen sich ausschließlich über den Armeinsatz voran. Sehbehinderte Sportler*innen hingegen starten gemeinsam mit einem Guide, der ihnen durch diverse Kommandos den Weg weist.

Der Weltverband World Para Skiing veranstaltet Rennen in der kurzen, mittleren und langen Distanz. Zusätzlich gibt es ein Staffelrennen, bei dem Sportler*innen aus allen drei Kategorien gemeinsam antreten. Stehende und sehbehinderte Sportler*innen starten sowohl in der klassischen als auch in der freien Technik. Im Para Ski nordisch, zu dem auch der Para Langlauf gehört, wird ein Prozentsystem angewandt, das die Leistungen der Para Langläufer*innen innerhalb der drei Kategorien vergleichbar machen soll. Ein Beispiel hilft zur Veranschaulichung: Für eine*n Para Langläufer*in mit relativ gutem Sehvermögen (Startklasse B3) verrinnt die Zeit mit dem Faktor 1,0, also in Normalgeschwindigkeit. Die Zeit für eine*n blinde*n Sportler*in (Startklasse B1) mit einem Faktor von 88 %, läuft hingegen deutlich langsamer ab. Auf diese Weise kann pro Kategorie und für jedes Geschlecht ein*e Gewinner*in ermittelt werden.

Gemeinsame Erklärung von Deutschem Skiverband und dem Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung

DSV und DSSS werben in einer gemeinsamen Erklärung dafür, nachhaltige Rahmenbedingungen zum Erhalt des Schneesports und der Winterausgabe von Jugend trainiert für Olympia & Paralympics zu entwickeln. Dabei werden Leitgedanken formuliert und vielfältige Aspekte genannt, die den Schneesport in seiner Einzigartigkeit beschreiben. Die Kernaussage: Wintersport hat trotz Klimawandel nichts von seiner besonderen Faszination verloren, muss aber aufgrund sich verändernder klimatischer Bedingungen nachhaltig weiterentwickelt werden. Zum genauen Wortlaut der Erklärung geht es hier:

Gemeinsame Erklärung DSV - DSSS


Ansprechpartner

Deutsche Behindertensportjugend im Deutschen Behindertensportverband e.V.
Jugendsekretariat
Tulpenweg 2 - 4
50226 Frechen
Telefon-Nr: 02234/6000 211
E-Mail: jtfp@remove-this.dbs-npc.de

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Wichtige Termine 2025

WINTERFINALE

16. bis 20. Februar 2025
in Nesselwang

Meldeschluss: 17. Januar 2025
Vorabmeldung: 30. November 2024


Informationen zum Wettbewerb

Allgemeine Bestimmungen

Die Wettkämpfe werden – soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach der Deutschen Wettkampfordnung für Ski (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen.

Die DWO steht als Download im Internet unter:
www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html

Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.

Austragungsmodus (WK S)

1. Startberechtigung
Für den „Paralympischen Wettbewerb Skilanglauf“ sind Schüler*innen (Jahrgänge 2002 und jünger) mit geistiger Behinderung startberechtigt, die Erfahrung im Skilanglauf haben. Die geistige Behinderung muss von offiziell anerkannter Stelle bestätigt sein. Alle Schüler*innen sollten in einem guten Trainingszustand sein und sowohl am Einzel- als auch am  Staffelwettbewerb teilnehmen.

1.1 Schulmannschaften
Eine Mannschaft besteht aus mindestens 4, aber nicht als mehr als 6 Schüler*innen, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ angehören und die im Einzel- und Staffelwettbewerb starten müssen.

Zu einer Schulmannschaft können auch Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ gehören, die an anderen Schulen beschult werden. Wenn in den Ländern eine Qualifikation für das Bundesfinale stattgefunden hat, müssen sie jedoch für diesen Verbund auf allen Ausscheidungsebenen an den Start gegangen sein!

1.2 Einzelstarter
Die Meldung von Einzelstarter*innen ist möglich. Die Einzelstarter*innen werden nach Eingang der Meldung in einer oder mehreren gemischten Mannschaften zusammengefasst, um am Wettbewerb teilzunehmen.

2. Wettbewerbe, Technik und Klassifizierung

2.1  Die Wettbewerbe finden in der klassischen Technik statt. Jede(r) Teilnehmer*in absolviert im Einzelwettbewerb einen Parcours von mindestens 1 km Länge mit Technikelementen. 

2.2  Die Ergebnisse aus dem 1. Wettbewerbstag werden zur Klassifizierung der Teilnehmer*innen in homogene Startgruppen (maximal 8 Starter*innen pro Gruppe) für den Einzelwettbewerb verwendet. Die schnellsten Läufer*innen bilden dabei die Startgruppe 1, die nächsten Läufer*innen starten in Gruppe 2 usw. In jeder Startgruppe erhalten die Läufer*innen für Ihre Platzierungen Punkte, aus deren Summe die finale Punktzahl der Mannschaft errechnet wird. Dabei werden in den Startgruppen der leistungsstärkeren Läufer höhere Punktwerte verteilt, um neben der Homogenität auch den Leistungsgedanken zu berücksichtigen.

2.3  Die einzelnen Elemente des Technikparcours werden vor Ort und mit Berücksichtigung der dortigen Gegebenheiten festgelegt. Einige Elemente werden hier exemplarisch beschrieben:

  • Richtungsänderung: Die Schüler*innen durchlaufen einen Slalomparcours.
     
  • Achterlaufen: Die Schüler*innen laufen eine „Acht“ um zwei   aufgestellte Markierungen.
     
  • Schlupftore: Die Schüler*innen durchlaufen unterschiedlich hohe Tore.
     
  • Laufen ohne Stöcke: Die Schüler*innen legen ihre Stöcke ab und laufen eine kleine Runde (Beinarbeit).
     
  • Bodenwellen: Die Schüler*innen überlaufen einige leichte Bodenwellen.
     
  • Anstieg: Die Schüler*innen durchlaufen einen leichten Anstieg.
     
  • Kreislaufen: Die Schüler*innen umlaufen eine Markierung.

Diese Elementbeschreibung dient als Beispiel und Orientierungshilfe. Der Technikparcours kann andere Elemente und/oder eine andere Abfolge der beschriebenen Elemente enthalten. Vor Beginn der Klassifizierung ist eine Trainingszeit zum Kennenlernen des Parcours vorgesehen.

2.4  Es müssen alle Element des Technikparcours durchlaufen werden. An jeder Station entscheidet ein*e Kampfrichter*in über die korrekte Absolvierung der Station. Bei nicht korrekter Ausführung weist der/die Kampfrichter*in die Wiederholung dieser Station an. Wird diese Anweisung ignoriert, behält sich das Schiedsgericht die Möglichkeit einer Disqualifikation vor.

2.5  Der Staffelwettbewerb findet über 3 x 2 km ohne Technikelemente statt. Jede Schule ist berechtigt 2 Staffeln a 3 Schüler*innen für den Staffelwettbewerb zu stellen, wobei pro Schule nur die schnellste Staffel in die Wertung eingeht.

3. Wertung
Für die Ergebnisse des Einzelwettbewerbs und des Staffelwettbewerbs werden Punkte vergeben. Die Punktwertung aus dem Einzelwettbewerb wird mit der Punktwertung des Staffelwettbewerbs zur Gesamtpunktzahl addiert und für die Abschlusswertung und Mannschaftsplatzierung herangezogen.

Die detaillierte Punktwertung wird den Schulmannschaften nach Eingang der Meldung vor Veranstaltungsbeginn bekanntgegeben.

4. Hinweise und Informationen zu den Wettbewerben
Ansprechpartner für diesen Wettbewerb bei Special Olympics Deutschland (SOD) ist
Adrian Wesp (adrian.wesp@remove-this.specialolympics.de). Special Olympics Deutschland steht für weitere sportartspezifische Fragen gern zur Verfügung.

Ergebnisdienst

Beim Ergebnisdienst werden in der Finalwoche die einzelnen Ergebnisse der Wettkämpfe zusammengetragen, ausgewertet und dann direkt im Internet unter http://www.sport-pol-online.de/jtfo/jtfp_skilanglauf/ veröffentlicht. In der Finalwoche können so alle Eltern, Verwandten, Bekannte und Freunde immer die aktuellsten Ergebnisse und Zwischenstände ihrer Schulmannschaften im Internet einsehen.
Neben den aktuellen Ergebnissen gibt es auch ein Ergebnisarchiv, das alle Ergebnisse ab dem Jahr 2005 enthält.


Para Ski-Nordisch

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung


Ansprechpartner

Special Olympics Deutschland e.V. 
Invalidenstraße 124
10115 Berlin

Sebastian Fabian
Bundestrainer Schneesportarten
sebastian.fabian@remove-this.specialolympics.de


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Wichtige Termine 2025

WINTERFINALE

16. bis 20. Februar 2025
in Nesselwang

Meldeschluss: 17. Januar 2025
Vorabmeldung: 30. November 2024

Informationen zum Wettbewerb

Allgemeine Bestimmungen

Die Wettkämpfe werden – soweit in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist – nach der Deutschen Wettkampfordnung für Ski (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen.

Die DWO steht als Download im Internet unter:
www.deutscherskiverband.de/leistungssport_langlauf_regelwerk_de,381.html

Sofern es die Witterungslage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht über geänderte Austragungsmodalitäten entscheiden.

Austragungsmodus (WK GE) - Special Olympics Deutschland

  1. Für den „Paralympischen Wettbewerb Skilanglauf“ WK S sind Schüler/innen startberechtigt, die blind, hochgradig sehbehindert oder sehbehindert sind und Erfahrung im Skilanglauf haben. Die Sehbehinderung muss von offiziell anerkannter Stelle (Schule) bestätigt sein. Alle Schüler/innen sollten in einem guten Trainingszustand sein und an 2 Wettbewerben teilnehmen.
  2. Die Mannschaft kann aus bis zu 6 Schüler/innen bestehen, mindestens jedoch aus 4 Schüler/innen, die einer Schule mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ angehören und in beiden Wettbewerben (Einzel- und Staffelwettbewerb) starten. Zu einer Schulmannschaft können auch Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ gehören, die an anderen Schulen beschult werden. Wenn in den Ländern eine Qualifikation für das Bundesfinale stattgefunden hat, müssen sie jedoch für diesen Verbund auf allen Ausscheidungsebenen an den Start gegangen sein!
  3. Die Meldung von Einzelstarter/innen ist möglich. Die Einzelstarter/innen werden nach Eingang der Meldung in einer oder mehreren gemischten Mannschaften zusammengefasst, um am Wettbewerb teilzunehmen.
  4. Gelaufen wird in der klassischen Technik. Ausnahme bildet der/die Schlussläufer/in der Staffel. Diese/r läuft in der freien Technik (klassisch/Skating). Die Streckenlänge beträgt für den Einzelwettbewerb mit Technikelementen mindestens 1 km, für den Staffelwettbewerb 3 x 2 km. Jede Schulmannschaft ist berechtigt, 2 Staffeln für den Staffelwettbewerb zu stellen. Die einzelnen Elemente des Technikparcours werden vor Ort und mit Berücksichtigung der dortigen Gegebenheiten festgelegt. Einige Elemente werden hier exemplarisch beschrieben:
    • Richtungsänderung: Die Schüler/innen durchlaufen einen Slalomparcours.
    • Achterlaufen: Die Schüler/innen laufen eine „Acht“ um 2 aufgestellte Markierungen.
    • Schlupftore: Die Schüler/innen durchlaufen unterschiedlich hohe Tore.
    • Laufen ohne Stöcke: Die Schüler/innen legen ihre Stöcke ab und laufen eine kleine Runde (Beinarbeit).
    • Bodenwellen: Die Schüler/innen überlaufen einige leichte Bodenwellen.
    • Anstieg: Die Schüler/innen durchlaufen einen leichten Anstieg.
    • Kreislaufen: Die Schüler/innen umlaufen eine Markierung.
  5. Beim Wettbewerb der Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“ wird zwischen den Startklassen blind (B), hochgradig sehbehindert (HSB) und sehbehindert (SB) unterschieden. Für den Staffelwettbewerb erfolgt ein Massenstart aller Mannschaften, mit anschließender Berechnung der Zielzeit über das Prozentsystem.
  6. Die blinden Schüler/innen müssen mit einem/r Begleitläufer*in starten. Die sehbehinderten Schüler/innen können wahlweise mit oder ohne Begleitläufer*in starten. Die Begleitläufer*innen sind von den Schulen selbstständig mitzubringen.
  7.  Jeder/Jede Schüler/in wird mit seiner/ihrer individuellen Zeit in Abhängigkeit seiner/ihrer Startklasse (nach Prozentzeit –100/99/88) gewertet. Die Schüler/innen, die als blinde Läufer/innen gewertet werden, müssen eine vollständig abgedunkelte Brille tragen. Die Brillen werden vor Wettkampfbeginn kontrolliert.
  8. Die Ergebnisse der Teilnehmer/innen an den beiden Wettbewerben werden in einer Mannschaftswertung zusammengefasst. Eine Einzelwertung erfolgt nicht. Die Gesamtmannschaftswertung ergibt sich aus der Summe der Zeiten der 4 besten Schüler/innen im Einzelwettbewerb mit Technikelementen über 1 km und der Zeit der besten Staffel einer Schulmannschaft im Staffelwettbewerb über 3 x 2 km.

Ergebnisdienst

Beim Ergebnisdienst werden in der Finalwoche die einzelnen Ergebnisse der Wettkämpfe zusammengetragen, ausgewertet und dann direkt im Internet unter http://www.sport-pol-online.de/jtfo/jtfp_skilanglauf/ veröffentlicht. In der Finalwoche können so alle Eltern, Verwandten, Bekannte und Freunde immer die aktuellsten Ergebnisse und Zwischenstände ihrer Schulmannschaften im Internet einsehen.
Neben den aktuellen Ergebnissen gibt es auch ein Ergebnisarchiv, das alle Ergebnisse ab dem Jahr 2005 enthält.


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Winterfinale 2018 | Tag 3


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