Der Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung hat daher in seiner Online-Sitzung vom 19. Mai 2020 einstimmig beschlossen, nun auch das für September geplante Bundesfinale abzusagen. „Wir alle hätten uns gewünscht, die bereits qualifizierten Schulen der Frühjahrssportarten im Herbst nach Berlin einladen zu können – vor allem, weil uns die vielfältigen Reaktionen auf die Absage des Bundesfinales im Mai noch einmal deutlich gezeigt haben, wie wichtig den jungen Menschen unser Wettbewerb ist. Doch wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass die Durchführung eines Bundesfinales in der gegenwärtigen Situation aus gesundheitlichen wie auch wirtschaftlichen Gründen nicht zu verantworten wäre“, äußerte sich der Vorstandsvorsitzende Thomas Härtel zur Entscheidung.
Es gibt eine Reihe von Faktoren, die letztendlich zur Absage geführt haben:
- Ein maßgeblicher Aspekt war die bereits am 29. April 2020 formulierte Empfehlung der Bundesländer, vertreten durch die Kommission Sport der Kultusministerkonferenz, auf die Durchführung der Bundesfinalveranstaltung zu verzichten. Grundlage dieser Empfehlung war die Entscheidung zahlreicher Bundesländer, auch über das Ende der Sommerferien hinaus keine außerunterrichtlichen Schulaktivitäten wie Klassenfahrten oder die Teilnahme an Wettbewerben zu genehmigen.
- Auch wenn Schulen unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln gerade wieder ihre Türen öffnen, ist an Regelschulbetrieb noch immer nicht zu denken. Davon mit am stärksten betroffen ist der Schulsport, der momentan noch flächendeckend ausfällt. Ebenso ist der Vereinssport, vor allem in den Hallensportarten und im Besonderen in den Kontaktsportarten, derzeit noch massiv eingeschränkt oder untersagt.
- Hinzu kommt, dass für die Schulteams eine vergleichbare Trainingsvorbereitung und damit einhergehend fairer sportlicher Wettbewerb beim Bundesfinale in der derzeitigen Lage kaum möglich wäre, da in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen gelten.
- Zudem muss festgestellt werden, dass gerade im Bereich von Jugend trainiert für Paralympics zahlreiche Teilnehmende der Risikogruppe angehören, die es in besonderer Weise vor einer COVID-19-Erkrankung zu schützen gilt.
Nach Einschätzung des Vorstands macht die Durchführung eines Bundesfinales im Sinne des Fair Play keinen Sinn, wenn zu befürchten ist, dass ein erheblicher Teil der Qualifizierten nicht am Wettbewerb wird partizipieren können. Entweder, weil das zuständige Bundesland die Teilnahme nicht vertreten kann, oder weil sportlicher Wettbewerb noch immer nicht erlaubt ist, oder weil man zur Risikogruppe gehört, die keinem unnötigen Infektionsrisiko ausgesetzt werden darf.
Die Stiftung ist zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Geldern der Zuwendungsgeber, zu denen in erheblichem Maße das Bundesministerium des Innern und die Bundesländer zählen, verpflichtet. Während eine Absage zum jetzigen Zeitpunkt keinen nennenswerten wirtschaftlichen Schaden verursacht, würde sich dies aufgrund anfallender Stornogebühren schon nächste Woche auf dramatische Weise ändern.
Emotional sei allen Beteiligten die Absage dennoch sehr schwergefallen, gibt die Geschäftsführerin Friederike Sowislo zu. „Für die Schülerinnen und Schüler, die darauf gehofft haben, dass ihr Bundesfinale auch in diesen komplizierten Zeiten stattfinden kann, tut es uns sehr leid. Wir müssen nun auf deren Verständnis hoffen und darauf, dass der Wettbewerb im Rahmen des Schulsports möglichst bald wieder in den Schulalltag zurückkehren wird.“