Olympische Sportarten
Paralympische Sportarten

Kooperationspartner

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ist eine Dachorganisation des deutschen Sports und entstand am 20. Mai 2006 durch den Zusammenschluss des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland. Der DOSB vertritt über 27 Millionen Mitgliedschaften aus knapp 90.000 Sportvereinen. Mitgliedsorganisationen des DOSB sind 16 Landessportbünde, 62 Spitzenverbände sowie 20 Sportverbände mit besonderen Aufgaben. Der DOSB ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Frankfurt am Main.

Der Deutsche Olympische Sportbund tritt für die Interessen seiner Mitgliedsverbände gegenüber Bund, Ländern und Gemeinden und in allen gesellschaftspolitischen und kulturellen Bereichen ein. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit gesellschaftspolitischen Institutionen wie Kirchen, Parteien, Wohlfahrtsverbänden, kulturellen Einrichtungen, Gewerkschaften und Wirtschaftsorganisationen.


In der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Kultusministerkonferenz; KMK) arbeiten die für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder zusammen. Dabei nehmen die Länder ihre Verantwortung für das Staatsganze selbstkoordinierend wahr. In Angelegenheiten von länderübergreifender Bedeutung sorgen sie für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Eine wesentliche Aufgabe der KMK besteht darin, durch Konsens und Kooperation für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern, zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland beizutragen und die gemeinsamen Interessen der Länder im Bereich Kultur zu vertreten und zu fördern.


GEMEINSAME POSITION VON DOSB UND KMK

In ihrer „Internationalen Charta für Leibeserziehung und Sport“ hat die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft  und  Kultur  (UNESCO)  in Artikel 1 Sport  als „Grundrecht für jeden“ erklärt. Insbesondere fördert der Sport, innerhalb und außerhalb des Bildungssystems, die körperliche und  motorische sowie - damit eng verknüpft - die psychische und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Die KMK  und der DOSB stimmen in der Auffassung überein, dass es eine gemeinsame Aufgabe ist, allen  Kindern und  Jugendlichen eine ihrem Vermögen und ihrer individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende bestmögliche sportbezogene Bildung und Erziehung zu vermitteln.

Sportliche Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche in der Schule und im Verein werden von KMK und DOSB für pädagogisch wichtig und entwicklungsfördernd erachtet. Sportliche Wettbewerbe bieten allen Schülerinnen und Schülern die Chance, ihre individuellen Begabungen und Fähigkeiten – auch über die Schule hinaus – weiter zu entwickeln. Sie eröffnen allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der Mitgestaltung der eigenen Sportpraxis und bieten damit die Chance der Teilhabe. Zudem können sie jungen Menschen Perspektiven für ein lebenslanges Sporttreiben eröffnen. Sportliche Wettbewerbe motivieren zu regelmäßigen sportlichen Betätigung über die Schulzeit hinaus und ermöglichen es, sich unter der Beachtung von Regeln mit anderen zu messen. Dabei stärkt die Anerkennung sportlicher Leistungen das Selbstwertgefühl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen.

Eine differenzierte Darstellung der gemeinsamen Positionen von DOSB und KMK zum Schulsport und zur Durchführung sportlicher Wettbewerbe durch Schulen und Sportorganisationen finden sich in:

gemeinsame Handlungsempfehlung der KMK und des DOSB zur Weiterentwicklung des Schulsports 2017 bis 2022

Vereinbarung über die Durchführung sportlicher Wettbewerbe für Kinder und Jugendliche durch Schulen

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